Wir sind Ihnen gern behilflich.
Seit Anfang 2009 sind Haus- und Wohnungseigentümer im Falle der Vermietung oder Veräußerung seitens des Gesetzgebers gefordert, dem Mieter oder Käufer einen Energieausweis vorzulegen. Wir prüfen die Anforderungen und erstellen die jeweils erforderlichen Energieausweise für Sie, diese sind 10 Jahre ab Ausstellung gültig.