Wichtige Informationen für unsere Kunden
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
heute möchte ich Sie über die neuen Regelungen für das Schornsteinfegerhandwerk informieren, sicherlich haben Sie erste Berichte bereits in den Medien bzw. in Ihrer Tageszeitung zur Kenntnis genommen.
Die gute Nachricht vorweg: Es kann alles so einfach bleiben wie bisher, wenn Sie möchten.
• Bis zum 31.12.2012:
Für Sie als Kunde wird sich bis zum Ablauf einer Übergangsfrist zum 31. Dezember 2012 zunächst wenig ändern. Bis zu diesem Zeitpunkt bestehen also noch die bisherigen gesetzlichen Regelungen, es sei denn, Sie beauftragen für einige wenige genau geregelte Einzeltätigkeiten zugelassene EU-Auslandsbetriebe mit einer Qualifikation zur Ausführung dieser Tätigkeiten, die dann bei mir als Schornsteinfegermeister nachgewiesen werden müßten. Und schon würde es kompliziert, denn ohne bürokratischen Aufwand ginge es für keinen der Beteiligten. Nach Erhalt eines Feuerstättenbescheides (siehe unten) durch uns müssen Sie als Kunde einen zugelassenen EU-Auslandsbetrieb finden, beauftragen, für die fristgerechte Einreichung der erforderlichen Nachweise sorgen und stichprobenartige Überprüfungen hinnehmen.
• Ab dem 1.1.2013:
Ab dem 01. Januar 2013 befinden sich die Schornsteinfeger für einen Teil der Arbeiten im freien Wettbewerb. Damit werden Sie als Hausbesitzerin/Hausbesitzer stärker in die Verantwortung genommen. Selbstverständlich stehe ich Ihnen wie gewohnt auch dann für die Durchführung der Kehrungen. Messungen und Überprüfungen zur Verfügung, aber natürlich auch für alle anderen Bereiche rund um Feuerstätte und Schornstein. Einfach und unkompliziert.
Es bestünde ab 2013 die Möglichkeit, einen anderen Schornsteinfegerbetrieb mit der Durchführung dieser Arbeiten zu beauftragen. Und auch hier wird es unkomfortabel, denn es kommt eine Vielzahl von Rechtsvorschriften und Formblättern auf Sie zu, für deren Einhaltung und Einreichung letztendlich Sie allein verantwortlich sein werden.
• Ab sofort:
Schon jetzt bin ich verpflichtet, Ihnen einen Feuerstättenbescheid auszustellen; aus diesem geht hervor, welche Arbeiten (Kehrungen, Messungen, Überprüfungen) in welchem Zeitraum und wie oft durchgeführt werden müssen. Dieses gilt auch dann, wenn Sie keinen anderen Betrieb beauftragen möchten. Alle 5 Jahre oder nach wesentlichen Änderungen erhalten Sie nach vorheriger Feuerstättenschau einen neuen Bescheid von mir.
Wichtig: Es kann alles so einfach und unbürokratisch wie bisher bleiben, Wir führen die Arbeiten durch, kümmern uns um alle Formalitäten und beachten die notwendigen Fristen, alles ohne Kompetenzgerangel und in Einklang mit Ihren Vorstellungen hinsichtlich der Terminvereinbarung, so kompetent und freundlich, wie schon seit vielen Jahren bekannt.
Ab sofort ist es mir möglich, auf Wunsch auch weitere Leistungen anzubieten, von Reparaturen und Wartungen über qualifizierte Energieberatung bis hin zur Planung von Feuerungsanlagen, bitte beachten Sie hierzu unsere Informationen, besuchen Sie uns im Internet oder rufen Sie uns einfach an.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Mein Team und ich freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Suhr